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EU-Mehrwertsteuerregelungen für den E-Commerce und entsprechende Anpassungen

EU-Mehrwertsteuerregelungen für den E-Commerce und entsprechende Anpassungen

Worum geht es bei der EU-Mehrwertsteuerreform?


1. Ab dem 1. Juli 2021 wird die Mehrwertsteuerbefreiung für die Einfuhr von Waren in die EU mit einem Wert von höchstens 22 EUR aufgehoben. Alle in die EU eingeführten Waren unterliegen der Mehrwertsteuer.


2. Ein neues Sonderverfahren für den Fernabsatz von B2C-Waren mit einem Eigenwert von höchstens 150 EUR, die aus Drittländern oder Drittgebieten importiert werden, wird als Import One-Stop-Shop (IOSS) bezeichnet. Bei Nutzung des IOSS wird die Mehrwertsteuer nicht zum Zeitpunkt der Einfuhr in die EU entrichtet, sondern vom Kunden beim Bezahlvorgang als Teil des Kaufpreises gezahlt.


3. Die Zollbefreiung für Sendungen mit einem Eigenwert von höchstens 150 EUR bei der Einfuhr in die EU27 bleibt bestehen. Das bedeutet, dass für Waren mit einem Eigenwert von bis zu 150 EUR in einer Sendung keine Zollgebühren entrichtet werden müssen.


4. Die Einfuhr von Waren mit einem Eigenwert von mehr als 150 EUR erfolgt weiterhin nach dem bisherigen Zollabfertigungsverfahren.


5. Mehrwertsteuerbefreiung vor und nach dem 1. Juli 2021



Quelle der Erläuterungen und Leitfäden:

https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/vat-e-commerce_en


Wie reagiert JLCPCB auf die EU-Mehrwertsteuerreform?


1. JLCPCB wird eine IOSS-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer registrieren und für B2C-Bestellungen mit einem Eigenwert von höchstens 150 EUR die Mehrwertsteuer an der Kasse erheben.


2. JLCPCB wird die Mehrwertsteuer monatlich an die EU-Steuerbehörden melden und abführen.


3. Ab dem 1. Juli 2021 müssen B2B-Kunden beim Bestellvorgang ihre Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer angeben, um die Art der Bestellung (B2B oder B2C) zu bestätigen.


Aktuelle Situation:


1. JLCPCB hat die IOSS-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer am 9. Juli 2021 registriert.


2. Für alle B2C-Bestellungen mit einem Eigenwert von höchstens 150 EUR wird die Mehrwertsteuer an der Kasse erhoben.


3. Da sich die Mehrwertsteuerreform noch in der Anfangsphase befindet, kann es während der Umsetzung zu Unregelmäßigkeiten kommen. Wenn ein Kunde, der die Steuer (Mehrwertsteuer) bereits im Voraus bezahlt hat, eine Zahlungsaufforderung vom Logistikdienstleister erhält, wird empfohlen, die Zahlung abzulehnen und sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Zuletzt aktualisiert am May 26, 2025