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Benutzerverwaltung – Bedingungen & Datenschutzvereinbarung

Benutzerverwaltung – Bedingungen & Datenschutzvereinbarung

Vereinbarung zur Aktivierung des JLC-Superadministrator-Kontos

Gültig ab: 29. März 2025


Diese Vereinbarung zur Aktivierung des JLC-Superadministrator-Kontos (nachfolgend „Vereinbarung“) regelt die Rechte und Pflichten zwischen der Shenzhen JLC Technology Group Co., Ltd. („JLC“, „wir“, „uns“ oder „unser“) und den Nutzern („Nutzer“, „Sie“) hinsichtlich des Zugangs und der Nutzung der Funktionen des Superadministrator-Kontos.

Durch das Einreichen eines Antrags bei JLC, Ihr bestehendes Konto als Superadministrator-Konto zu benennen, erhalten Sie die Möglichkeit, alle Belange im Zusammenhang mit Ihrem Konto auf der offiziellen JLC-Website zentral zu verwalten – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten, Informationen, Ressourcen, Bestellungen, Verträge, Gelder, Rechnungen, Gutschriften, Werbeaktionen und andere relevante Aktivitäten – mit dem Ziel, die betriebliche Effizienz zu verbessern. Nach einer sorgfältigen Prüfung erklärt sich JLC bereit, Ihrem aktuellen Konto den Zugriff auf die Funktionen des Superadministrator-Kontos zu gewähren. Die Parteien schließen hiermit diese Vereinbarung über die Aktivierung und Verwaltung des JLC-Superadministrator-Kontos.

Bevor Sie Ihren Antrag auf Aktivierung des Superadministrator-Kontos (das „aktuelle Konto“) einreichen, müssen Sie den gesamten Inhalt dieser Vereinbarung sorgfältig durchlesen und verstehen. Besondere Bestimmungen, die Einschränkungen, Haftungsausschlüsse oder wesentliche Pflichten für Sie enthalten (z. B. Entschädigung bei Vertragsbruch, Gerichtsstand), sind fett oder unterstrichen hervorgehoben. Wenn Sie Fragen zu einzelnen Bestimmungen haben, wenden Sie sich bitte an JLC zur Klärung. Wenn Sie mit einer der Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind oder sie nicht vollständig verstehen, führen Sie bitte keine weiteren Schritte aus.

Durch Klicken auf „Bestätigen“ oder auf eine andere von JLC, geltendem Recht, Vorschriften oder Branchenpraxis anerkannte Weise, erkennen Sie an, dass zwischen Ihnen und JLC ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande kommt und Sie an sämtliche Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden sind.

Diese Vereinbarung ergänzt die Datenschutzrichtlinie von JLC sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und entfaltet dieselbe rechtliche Wirkung wie diese Dokumente.

Wichtiger Hinweis:

Sobald die Superadministrator-Funktion für das Konto aktiviert ist, wird das aktuelle Konto als Ihr Superadministrator-Konto verwendet und erhält Superadministratorrechte auf der JLC-Website sowie auf den zugehörigen Partnerwebsites. Sie tragen die alleinige Verantwortung für alle über dieses Konto durchgeführten Vorgänge und sämtliche daraus resultierenden Konsequenzen.

Bitte stellen Sie daher sicher, dass Sie das aktuelle Konto korrekt ausgewählt haben, dass zuverlässiges Verwaltungspersonal diesem Konto zugewiesen wurde und dass ein geeignetes Verwaltungssystem sowie ein wirksamer Risikokontrollplan für dieses Konto eingerichtet wurden, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.


I. Begriffsbestimmungen

1.1 „JLC-Kontonummer“: Bezeichnet eine eindeutige Kennung aus Buchstaben und Zahlen, die JLC einem registrierten Nutzer bei der freiwilligen Registrierung zuweist. Im Folgenden wird diese als „JLC-Kontonummer“ oder „Kontonummer“ bezeichnet.

1.2 Superadministrator-Konto: Bezeichnet ein bestehendes JLC-Konto, das vom Nutzer über ein Antragsverfahren zur Aktivierung von Verwaltungsfunktionen als Superadministrator-Konto bestimmt wird.

1.3 Mitgliedskonto: Ein Mitgliedskonto ist ein Konto, das vom Superadministrator erstellt wird. Der Superadministrator kann jedem Mitgliedskonto eine Rolle zuweisen und die entsprechenden Funktionen sowie Datenzugriffsrechte konfigurieren. Jedes JLC-Konto mit Superadministratorrechten kann bis zu 50 Mitgliedskonten erstellen.


II. Erteilung und Nutzung des Superadministrator-Kontos

2.1 JLC akzeptiert nur Anträge auf Aktivierung eines Superadministrator-Kontos, die alle der folgenden Bedingungen erfüllen:

2.1.1 Der Nutzer hat ein Konto bei JLC registriert, die Kontozugehörigkeit eingerichtet und ein geschäftliches Bedürfnis nach zentralisierter Verwaltung von Kontonummern.

2.1.2 Der Nutzer hat keine geltenden Gesetze, Vorschriften verletzt oder die Rechte und Interessen von JLC und/oder Dritten geschädigt.

2.1.3 Kein vom Nutzer auf der JLC-Website eingerichtetes Konto wurde eingefroren oder in seinen Funktionen eingeschränkt, sei es aufgrund von Gesetzesverstößen, Vertragsverletzungen oder anderen Umständen, die nach Einschätzung von JLC eine Aktivierung der Superadministrator-Funktion unzulässig machen würden.

2.1.4 Der Nutzer versichert, dass er über ausreichende interne Entscheidungsbefugnisse und Autorisierungen verfügt, um den Antrag auf Aktivierung der Superadministrator-Funktion bei JLC zu stellen. Der Nutzer trägt die entsprechenden Risiken und Haftungen für die Kontoeröffnung/-aktivierung und deren Konsequenzen.

2.2 Um die Superadministrator-Funktion für das Konto zu beantragen, muss der Nutzer die folgenden Schritte befolgen:

2.2.1 Anmeldung beim aktuellen Konto, für das die Superadministrator-Funktion aktiviert werden soll.

2.2.2 Antrag auf Aktivierung der Superadministrator-Funktion bei JLC stellen und die Identität über die dem Konto zugeordnete E-Mail-Adresse verifizieren.

2.2.3 Nach sorgfältigem Lesen und Akzeptieren dieses Vertrags den Antrag auf Aktivierung der Superadministrator-Funktion einreichen.

2.2.4 JLC behält sich das Recht vor, zusätzliche Verifizierungen vorzunehmen, einschließlich aber nicht beschränkt auf eine zweite E-Mail-Verifizierung oder das Anfordern weiterer Identifikationsdokumente, sofern dies angemessen erforderlich ist. Der Nutzer erkennt ausdrücklich an, dass die Aktivierung seine eindeutige Absicht widerspiegelt.

2.3 Der Nutzer versteht und bestätigt, dass er nach der Aktivierung der Superadministrator-Funktion für das aktuelle Konto folgende Verwaltungsberechtigungen besitzt (vorbehaltlich der auf den entsprechenden Seiten der JLC-Website angegebenen Bedingungen/Klauseln):

2.3.1 Überblick über das betreffende Konto (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen zur Aktivierung der Superadministrator-Funktion, Anzeige der in den letzten 30 Tagen aktiven Mitgliedskonten, Rückmeldungen zur Superadministrator-Funktion, Hilfedokumente usw.).

2.3.2 Verwaltung von Mitgliedskonten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Hinzufügen neuer Rollen, die Anpassung von Berechtigungen für Rollen, Überprüfung von Rollenberechtigungen, das Hinzufügen neuer Mitgliedskonten, Bearbeiten von Basisinformationen der Mitgliedskonten, Änderung der E-Mail-Adressen von Mitgliedskonten, Aktivieren/Deaktivieren von Mitgliedskonten, Überprüfung der Berechtigungen von Mitgliedskonten, erzwungenes Aus- und Einloggen von Mitgliedskonten usw.).

2.3.3 Abfrage von Protokollen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anmeldeprotokolle der Mitgliedskonten, Bedienprotokolle der Mitgliedskonten usw.).

2.4 Der Nutzer versteht und bestätigt darüber hinaus:

2.4.1 Eine Übertragung der Superadministrator-Funktion auf ein anderes Konto wird nicht unterstützt, d.h. nur das zum Zeitpunkt der Beantragung festgelegte Konto kann die Superadministrator-Funktion ausüben.

2.4.2 Derzeit kann die Superadministrator-Funktion nicht deaktiviert werden.


III. Berechtigungsverwaltung

3.1 Das Superadministrator-Konto kann Berechtigungen an Mitgliedskonten vergeben. Die zu vergebenden Verwaltungsrechte umfassen insbesondere:

3.1.1 Datenberechtigungen: Das Superadministrator-Konto kann Mitgliedskonten so konfigurieren, dass sie nur die durch ihre eigene Nutzung erzeugten Bestellungen, Zahlungen und anderen Daten einsehen/bearbeiten/verwalten können; oder sie können so konfiguriert werden, dass sie alle Daten des jeweiligen Kontos einsehen/bearbeiten/verwalten dürfen.

3.1.2 Zahlungsberechtigung: Das Superadministrator-Konto kann festlegen, ob Mitgliedskonten mit dem JPay-Guthaben Zahlungen durchführen dürfen, und zusätzlich die maximale Höhe pro Transaktion sowie das monatliche Ausgabenlimit konfigurieren.

3.1.3 Berechtigung zum Login auf EasyEDA- und LCSC-Websites: Standardmäßig dürfen Mitgliedskonten sich nicht auf den betreffenden Websites von EasyEDA und LCSC anmelden. Wenn sie jedoch vom Superadministrator-Konto autorisiert wurden, können sie sich dort einloggen und sämtliche Funktionen nutzen. Die dabei geltenden Berechtigungen entsprechen denen des Superadministrators.

3.1.4 Konfigurierbare Sonderfunktionen: Es ist möglich, einzelnen Funktionen gezielt Zugriffsrechte zuzuweisen.

(1) Die konkret zugewiesenen Sondermodule und -funktionen umfassen:

BerechtigungFunktionBeschreibung der Berechtigungssteuerung
BestellverwaltungBestellvorgängeZur Steuerung, ob Mitgliederkonten berechtigt sind, den Warenkorb sowie Vorgänge wie Zahlung, Stornierung, Änderung, Bestätigung, Ersatz, Zusammenführung und Adressbearbeitung durchzuführen. Unterstützte Bestelltypen: PCB-Bestellungen, SMT-PCBA-Bestellungen, PCB-Layout-Bestellungen, Stencil-Bestellungen, JLCMC-Bestellungen, 3D-Druck-Bestellungen und CNC-Bearbeitungsbestellungen.
BestellverwaltungHerunterladen relevanter InformationenZur Steuerung, ob Mitgliederkonten berechtigt sind, Rechnungen und zugehörige Dokumente zu abgeschlossenen Bestellungen herunterzuladen. Unterstützte Bestelltypen: PCB-, PCBA-, Layout-, Stencil-, JLCMC-, 3D-Druck- und CNC-Bestellungen.
BestellverwaltungLöschen von BestellungenZur Steuerung, ob Mitgliederkonten berechtigt sind, Bestellungen sowie ggf. enthaltene zugehörige Informationen zu löschen. Unterstützte Bestelltypen: PCB-, PCBA-, Layout-, Stencil-, JLCMC-, 3D-Druck- und CNC-Bestellungen.
DokumentenverwaltungLöschen von DokumentenZur Steuerung, ob Mitgliederkonten berechtigt sind, Dokumente aus dem Dokumentenverwaltungszentrum zu löschen.
DokumentenverwaltungHerunterladen von DokumentenZur Steuerung, ob Mitgliederkonten berechtigt sind, Dokumente aus dem Dokumentenverwaltungszentrum herunterzuladen.
JLC-Guthaben-ZahlungVerwendung des JLC-GuthabensZur Steuerung, ob Mitgliederkonten berechtigt sind, Bestellungen mit dem JLC-Guthaben zu bezahlen.
JLC-Guthaben-ZahlungAuszahlung des GuthabensZur Steuerung, ob Mitgliederkonten berechtigt sind, Guthaben aus dem JLC-Konto auszuzahlen.
KomponentenverwaltungVerkauf von KomponentenZur Steuerung, ob Mitgliederkonten berechtigt sind, Komponenten aus der Komponentenbibliothek zum Verkauf anzubieten.
KomponentenverwaltungAuszahlung von Erlösen aus KomponentenverkäufenZur Steuerung, ob Mitgliederkonten berechtigt sind, Einnahmen aus dem Verkauf ungenutzter Komponenten abzuheben.

3.2 Untergeordnete Mitgliedskonten können die folgenden Funktionen nicht nutzen:

Function DescriptionDetailed Description
Modify Bound E-mail NumberNon-administrator member accounts are not supported to modify the bound e-mail number at their own discretion. Only a super administrator account is allowed to modify the bound e-mail number.
Account OverviewThe member accounts that are not administrators are not supported to view and use all functions under the menu of account overview, including: view the account opening information of account management function, account overview and common functions, etc.
Management of Member AccountsThe member accounts that are not administrators are not supported to view and use all functions under the menu of "Member Accounts Management", including: create new roles, adjust the authorities of roles, view the authorities of roles, create new member accounts, edit the basic information of member accounts, modify the mobile phone number of member accounts, enable/disable member accounts, view the authorities of member accounts, etc.
Log InquiryThe member accounts that are not administrators are not supported to view and use all functions under the menu of log inquiry, including the login logs of member accounts and operation logs of member accounts.


3.3 Besondere Hinweise:

3.3.1 Sofern in Abschnitt 3.1 und 3.2 nicht ausdrücklich eingeschränkt, behalten Mitgliedskonten vollen Zugriff auf alle nicht aufgeführten Funktionen.

3.3.2 Die Steuerung von Datenberechtigungen, Zahlungsberechtigungen und Sonderfunktionsberechtigungen wird nur von bestimmten Geschäftsbereichen von JLC unterstützt. Derzeit unterstützte Geschäftsbereiche sind:

JLCPCB (PCB Prototype & PCB Fabrication Manufacturer - JLCPCB),

JLC3DP (Online 3D Printing Service | Custom 3D Printed Parts - JLC3DP),

JLCCNC (Online CNC Machining Service - JLCCNC),

sowie JLCMC (JLCMC Mechatronics Online Store).

3.3.3 Für andere, in Abschnitt 3.3.2 nicht aufgeführte Geschäftsbereiche gilt: Beim Einloggen von Mitgliedskonten gelten – mit Ausnahme der in Abschnitt 3.2 genannten Einschränkungen – dieselben Nutzungsrechte wie beim Super-Administrator-Konto. Zu den weiteren Geschäftsbereichen zählen unter anderem die JLC-Community, JLC-Drittanbieterdienste usw.

JLC behält sich das Recht vor, in anderen Geschäftsbereichen kontrollierbare Daten-, Zahlungs- und Sonderfunktionsrechte gemäß den geschäftlichen Anforderungen zu aktivieren. Nach Freischaltung dieser Rechte ist das Super-Administrator-Konto verpflichtet, die entsprechenden Berechtigungen der Mitgliedskonten neu zuzuweisen.


IV. Rechte und Pflichten der Parteien

4.1 Der Nutzer sichert zu und garantiert, dass:

4.1.1 Während des Prozesses der Beantragung und Zuteilung der Super-Administratorrechte sowie der entsprechenden Berechtigungen die vom Nutzer gemachten Angaben vollständig, korrekt und gültig sind und JLC weder in die Irre führen noch zu einer Fehlentscheidung verleiten.

4.1.2 Der Nutzer die Super-Administrator-Funktion von JLC nicht missbraucht hat, um gegen geltende Gesetze, Vorschriften, behördliche Bestimmungen oder nationale Richtlinien zu verstoßen oder die Rechte Dritter zu verletzen.

4.1.3 Sämtliche Handlungen des Nutzers – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rollenvergabe, Berechtigungsänderungen und Verwaltung von Mitgliedskonten – als interne Vorgänge des Nutzers gelten. Der Nutzer übernimmt die volle Verantwortung für Risiken, Folgen, Haftung oder Streitigkeiten, die sich daraus ergeben. JLC wird in keinem Fall haftbar gemacht.

4.1.4 Die Nutzung der Super-Administrator-Funktion durch den Nutzer führt nicht dazu, dass JLC gegen Verträge oder geltendes Recht verstößt. JLC haftet nicht für daraus resultierende Streitigkeiten, Konflikte, Schäden, Vertragsverletzungen oder Ansprüche – es sei denn, dies ist gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben.

4.1.5 Der Nutzer verpflichtet sich, JLC, dessen Mutter- und Tochtergesellschaften sowie alle verbundenen Unternehmen, Führungskräfte, Direktoren, Beauftragten, Mitarbeitenden und sonstige in JLCs Auftrag handelnde Parteien von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Klagen, Haftungen, Verlusten, Schäden, Gerichtskosten, Kosten und Auslagen – einschließlich angemessener Anwaltsgebühren – schadlos zu halten, freizustellen und zu verteidigen, die sich ergeben aus:

(i) einem Verstoß gegen diese Vereinbarung durch den Nutzer oder eine von ihm autorisierte Person,

(ii) oder aus einem Verstoß gegen Gesetze, Vorschriften oder Rechte Dritter durch den Nutzer oder eine autorisierte Person bei Nutzung von JLC-Diensten oder -Produkten.

4.2 Der Nutzer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass:

4.2.1 JLC jederzeit das Recht hat, vom Nutzer schriftliche Unterlagen oder sonstige Nachweise zu verlangen, um zu belegen, dass dieser berechtigt ist, die Super-Administrator-Funktion zu beantragen oder zuzuweisen.

4.2.2 JLC berechtigt ist, Informationen wie Kontoinhaber, autorisierte Handlungen, Transaktionsverläufe und Verträge zu speichern, um gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und die legitimen Rechte und Interessen des Nutzers zu schützen.

4.3 Der Nutzer versteht und akzeptiert, dass JLC berechtigt ist, die Super-Administratorrechte ganz oder teilweise auszusetzen oder einzuschränken, bis diese vollständig deaktiviert sind, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

4.3.1 Gegen den Nutzer wird durch staatliche Stellen ermittelt oder er befindet sich in einem Gerichts-, Schieds- oder sonstigen Rechtsverfahren, und JLC wird von den zuständigen Behörden zur Einschränkung seiner Kontoberechtigungen aufgefordert.

4.3.2 JLC erhält eine Beschwerde oder einen Hinweis von Dritten oder stellt durch andere Kanäle fest, dass der Nutzer durch die Nutzung seiner Super-Administratorrechte Handlungen vorgenommen hat oder vorzunehmen droht, die gegen nationale oder gesellschaftliche Interessen oder die Rechte von JLC oder Dritten verstoßen.


V. Änderung des Vertrags

Um Ihnen die entsprechenden Dienste besser bereitstellen zu können und die Sicherheit von JLC zu gewährleisten, behalten wir uns das Recht vor, JLC-Konten und damit verbundene Funktionen regelmäßig zu aktualisieren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen, Upgrades, die teilweise Deaktivierung von Funktionen, Funktionserweiterungen, Entwicklung neuer Dienste, Ersatz oder Funktionsverbesserungen).

Im Falle solcher Aktualisierungen werden wir Sie in geeigneter Weise benachrichtigen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Systembenachrichtigungen, Mitteilungen auf der Website, Ankündigungen, Benachrichtigungen über App-Store-Updates usw.).

Wenn Sie mit den Änderungen oder Aktualisierungen nicht einverstanden sind, stellen Sie bitte die Nutzung unserer Dienste unverzüglich ein.

Falls Sie unsere Dienste trotz der Änderungen weiterhin nutzen, gilt dies als Ihre Zustimmung zu den überarbeiteten Vertragsbedingungen.

Wir übernehmen keine Haftung für Verluste, die dadurch entstehen, dass Sie die geänderten Bedingungen nicht zur Kenntnis genommen haben, sofern dies auf Gründen beruht, die Ihnen zuzurechnen sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Versäumnis, die Benachrichtigungen oder Hinweise rechtzeitig zu prüfen).


VI. Ergänzende Bestimmungen

6.1 Anwendbares Recht. Der Abschluss, die Ausführung, Auslegung, Änderung und die Streitbeilegung dieses Vertrags unterliegen den Gesetzen der Volksrepublik China – unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Sie stimmen zu, dass dieser Vertrag in Shenzhen, China abgeschlossen wurde.

6.2 Schiedsgerichtsbarkeit. Etwaige Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und JLC auf Grundlage dieses Vertrags sind zunächst im Wege der einvernehmlichen Verhandlung zu klären. Sollte keine Einigung erzielt werden können, erklären Sie sich bedingungslos damit einverstanden, dass alle Ansprüche, Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen (ob aus Vertrag, Delikt oder anderen Gründen), die Sie gegen ein JLC-Unternehmen, dessen Direktoren, Vertreter oder Mitarbeiter im Zusammenhang mit den JLC-Diensten und -Konten haben, dem Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer Shenzhen (Shenzhen Court of International Arbitration, SCIA) zur Schlichtung unterbreitet werden.

6.3 Falls dieser Vertrag inhaltlich von zuvor zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen oder von vorherigen Erklärungen seitens JLC abweicht oder mit diesen in Widerspruch steht, gilt ausschließlich dieser Vertrag als maßgeblich.


Sie bestätigen hiermit erneut, dass Sie die Vereinbarung über die Aktivierung des Super-Administrator-Kontos von JLC vollständig gelesen und verstanden haben und sich freiwillig verpflichten, an deren Bedingungen gebunden zu sein.


Zuletzt aktualisiert am June 26, 2025